Am 07.01.2004 erhielten die beiden Angeschuldigten aus ihren Informationsquellen die Information über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Regierungsräte zum Gegenvorschlag zur Steuersenkungsinitiative. Wer genau als erste Person diese Information an die Angeschuldigten weiterleitete, konnte im Beweisverfahren nicht eruiert werden, die Angeschuldigten beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Medienschaffende. Die Information kam jedoch nicht von Regierungsrat Gasche.