Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Angeschuldigten veröffentlichten in einer Berner Tageszeitung einen Artikel zur Steuersenkungsinitiative, der über das interne Abstimmungsverhalten des Regierungsrates Auskunft gab. Erstinstanzlich wurden die beiden Journalisten schuldig gesprochen wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen, und sie wurden zur Bezahlung der Verfahrenskosten von je Fr. 700.-- verurteilt. Von einer Strafe wurde abgesehen. In oberer Instanz wurden die beiden Angeschuldigten freigesprochen infolge Fehlens des Tatbestandselementes der berechtigterweise als „geheim erklärter Verhandlungen“. Auszug aus den Erwägungen: (…) II. Sachverhalt und Beweiswürdigung