Regeste Verletzten die beiden Journalisten mit ihrer Publikation über das interne Abstimmungsverhalten des Regierungsrates den Tatbestand von Art. 293 StGB? In EMRKkonformer Auslegung dieser Bestimmung ist von einem materiellen Geheimnisbegriff und der Erforderlichkeit einer Interessenabwägung auszugehen (E. III. 3.4). Konkrete Interessenabwägung (E. III. 3.5).