{"Signatur": "BE_OG_005", "Spider": "BE_ZivilStraf", "Datum": "2008-04-28", "PDF": {"Datei": "BE_ZivilStraf/BE_OG_005_SK-2006-87_2008-04-28.pdf", "URL": "https://www.zsg-entscheide.apps.be.ch/tribunapublikation/tribunavtplus/ServletDownload/SK_2006_87_323719a1159f182ebd8af5cfa97b333ff61114ecd421be6d2c393d33132eb663dc9daec69bda9215d03ee54d8043e778a418ed64f8eb5c1d18975b6b8e81af0145b710eb05d2f764a7b883054e7f94d9747f0a825cffd373bf73feadd7e0f154?path=323719a1159f182ebd8af5cfa97b333ff61114ecd421be6d2c393d33132eb663dc9daec69bda9215d03ee54d8043e778a418ed64f8eb5c1d18975b6b8e81af0145b710eb05d2f764a7b883054e7f94d9747f0a825cffd373bf73feadd7e0f154&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=SK_2006_87", "Checksum": "3a7a61256c96e42719d138a5eef8bd8b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SK 2006 87"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Obergericht Strafkammern 28.04.2008 SK 2006 87"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Cour suprême Chambres pénale 28.04.2008 SK 2006 87"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Obergericht Strafkammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Cour suprême Chambres pénale"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Strafkammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. 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April 2008\n\nin der Strafsache gegen E. und Z.\nvertreten durch Fürsprecher Z.\n\nwegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen\n\nRegeste\nVerletzten die beiden Journalisten mit ihrer Publikation über das interne\nAbstimmungsverhalten des Regierungsrates den Tatbestand von Art. 293 StGB? In EMRKkonformer Auslegung dieser Bestimmung ist von einem materiellen Geheimnisbegriff und der\nErforderlichkeit einer Interessenabwägung auszugehen (E. III. 3.4). Konkrete Interessenabwägung (E. III. 3.5).\n\nRedaktionelle Vorbemerkungen:\nDie Angeschuldigten veröffentlichten in einer Berner Tageszeitung einen Artikel zur\nSteuersenkungsinitiative, der über das interne Abstimmungsverhalten des Regierungsrates\nAuskunft gab. Erstinstanzlich wurden die beiden Journalisten schuldig gesprochen wegen\nVeröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen, und sie wurden zur Bezahlung der\nVerfahrenskosten von je Fr. 700.-- verurteilt. Von einer Strafe wurde abgesehen. In oberer\nInstanz wurden die beiden Angeschuldigten freigesprochen infolge Fehlens des\nTatbestandselementes der berechtigterweise als „geheim erklärter Verhandlungen“.\n\nAuszug aus den Erwägungen:\n\n(…)\n\nII. Sachverhalt und Beweiswürdigung\n\nDer Sachverhalt ist unbestritten. Nachfolgend werden in kursiver Schrift die zutreffenden\nAusführungen der Vorinstanz wiedergegeben.\n\n1. Am Mittwoch, 07.01.2004, fand eine Sitzung des Regierungsrates statt, an welcher auch\ndie hängige so genannte „Steuersenkungsinitiative“ traktandiert war. Am gleichen Tag\nerging vom Kanton Bern nach der Regierungsratssitzung eine Medienmitteilung. Dieser\n\n1\nwar zu entnehmen, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat empfahl, die\nSteuersenkungsinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Im Weiteren wurden die\nGründe, die zu diesem Entscheid führten, aufgelistet und es wurde festgehalten, dass\nweitere Auskünfte Regierungspräsident Urs Gasche erteile. Ansonsten gab es keine\nweitere offizielle Information des Kantons gegenüber der Öffentlichkeit, Regierungsrat\nGasche gab im Regionaljournal Bern von Radio DRS 1 noch Informationen zum\nregierungsrätlichen Entscheid.\n\nAm Donnerstag, 08.10.2004, veröffentlichten die Angeschuldigten in der Berner Zeitung\neinen Artikel zur Steuersenkungsinitiative. Der Artikel handelte um die Ablehnung\nsowohl der Steuersenkungsinitiative als auch des Gegenvorschlags dazu durch den\nRegierungsrat. Oben rechts des Artikels waren die Bilder der Regierungsräte Andres\nDora (FDP), Annoni Mario (FDP), Bhend Samuel (SP) und Egger Barbara (SP) zu\nsehen. Unter den vier Bildern war folgender Kommentar zu lesen: „Das ist die so\ngenannte ‹‹neue Mehrheit›› im Regierungsrat: [...]“. Im Text des interessierenden\nArtikels wurden unter der Überschrift „Gründe dafür“ verschiedene Argumente\nthematisiert, die für einen Gegenvorschlag sprechen würden. Am Ende dieses\nAbschnitts schrieben die Journalisten: „Trotz diesen für einen Gegenvorschlag\nsprechenden Aussagen kommt die neue, von FDP und SP gebildete Mehrheit in der\nbernischen Kantonsregierung zum Schluss [...]“. Z. verfasste schliesslich zudem einen\nKommentar zum Artikel.\n\nDer Beschluss des Regierungsrats betreffend Steuersenkungsinitiative wurde am\n08.01.2004 auch in verschiedenen anderen Zeitungen thematisiert, keiner dieser Artikel\nging jedoch auf das interne Abstimmungsverhalten des Regierungsrats ein.\n\nAm 17.01.2004 erschien sodann im Bund unter dem Titel „Die Regierung ist gespalten“\nein Artikel, in welchem sich Regierungsrat Gasche dazu bekannte, dass er persönlich\nfür einen Gegenvorschlag zur Steuersenkungsinitiative votiert habe. Dieser Artikel\nbewog schliesslich offenbar die anonyme Gruppe „Sichere und Verlässliche Politiker“\nzur Einreichung ihrer Anzeige.\n\nIn der Folge wurden weitere Diskussionen zum Thema in den Medien geführt, es\nerschienen Artikel in verschiedenen Zeitungen und auch Regierungsrat Gasche nahm\nim Regionaljournal von Radio DRS 1 vom 21.01.2004 nochmals Stellung. Insbesondere\nwurde dabei auch das Kollegialitätsprinzip des Regierungsrats hinterfragt.\n\n2. Gemäss Art. 7 IG sind die Sitzungen des Regierungsrats, seiner Ausschüsse und\nDelegationen nicht öffentlich.\n\n2\n3. Die beiden Angeschuldigten, beides erfahrene Journalisten, sind für die Berner Zeitung\nseit längerer Zeit auf dem Gebiet „kantonale Politik“ tätig. Diesbezüglich bewegen sie\nsich im Umfeld der kantonalen Politiker, diese und die Personen in deren Umkreis sind\nihnen zu einem grossen Teil persönlich bekannt, so dass ihnen Personen aus dem\nPolitumfeld bei persönlichen Kontakten auch schon mal ungefragt Informationen\nmitteilen. Sie besitzen somit aufgrund ihrer langjährigen Präsenz im politischen Umfeld\nbei Vertrauenspersonen Informationsquellen für politische Abläufe. Das Thema\nSteuersenkungsinitiative war bereits seit längerer Zeit im Kanton Bern ein grösseres\nThema in Politiker- und Journalistenkreisen.\n\n"}