4. Laut Verfügung der Polizei- und Militärdirektion, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, vom 23. Januar 2003 wurde G. auf den 8. Februar 2003 aus dem Strafvollzug bedingt entlassen (vgl. auch neu eingeholten Strafregisterauszug vom 7.12.2007). Ihm wurde eine Probezeit von einem Jahr auferlegt, welche am 8. Februar 2003 zu laufen begonnen und am 7. Februar 2004 geendet hat.