5 Regelung (nicht die Zuständigkeit) – gesagt werden, dass der Kammer im Ergebnis die Anwendung des neuen Rechts ebenfalls sachgerecht(er) erscheint: Unter dem Titel Gleichbehandlung ist nicht recht einzusehen, weshalb zum Beispiel ein zu einer langjährigen oder lebenslangen Zuchthausstrafe Verurteilter bei ausserordentlich günstigen Umständen auch Jahre nach Inkrafttreten des neuen allgemeinen Teils des StGB nur deshalb nicht in den Genuss einer vorzeitigen bedingten Entlassung kommen soll, weil das Urteil gegen ihn vor dem 1. Januar 2007 ausgesprochen worden ist.