Der erwähnte Bundesgerichtsentscheid hat denn auch in Fachkreisen, d.h. namentlich bei Gerichten und Vollzugsbehörden, zu teils heftigen Kontroversen geführt. Mit Schreiben vom 17. August 2007 wandte sich die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren an das Bundesgericht und taten ihre abweichende Rechtsauffassung kund. Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts antwortete am 3. Oktober 2007 und hielt zunächst fest, es könne ausserhalb von konkreten, ihm vorliegenden Rechtsfällen nicht zu Rechtsfragen verbindlich Stellung nehmen.