SK-Nr. 2006/539 Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Stucki (Präsident i.V.), Oberrichterin Schnell und Oberrichter Zihlmann sowie Kammerschreiberin Bochsler vom 10. Dezember 2007 in der Strafsache gegen G. amtlich vertreten durch Fürsprecher S. wegen Strafquotenausscheidung/Rückversetzung Regeste Zuständige Behörde für den Entscheid über die Rückversetzung nach bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug ist ab 1. Januar 2007 das für die Beurteilung der neuen Tat zuständige Gericht (vorher Strafvollzugsbehörde).