Demzufolge können diese beiden Schuldsprüche nicht innerhalb des ordentlichen Strafrahmens zu einer Erhöhung der Sanktion führen, sondern es muss zusätzlich zur gesprochenen Geldstrafe eine Busse ausgefällt werden. Anzumerken ist, dass nach neuem Recht auch für die Ausfällung mehrerer Bussen untereinander das Asperationsprinzip zur Anwendung gelangt und solche nicht mehr wie bisher kumuliert werden.