Der Angeschuldigte wurde in oberer Instanz wegen Hehlerei schuldig erklärt. Weitere Schuldsprüche wegen Veruntreuung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sind bereits rechtskräftig. Diese Straftatbestände stehen zueinander in echter Konkurrenz. 8 V. STRAFZUMESSUNG 1. Allgemeines 1.1 Anwendbares Recht