der wirtschaftlichen Situation der Käuferschaft aufgedrängt. Auch beim weit verbreiteten Auto-Leasing handelt es sich beispielsweise um ein von der Vorinstanz erwähntes "Massengeschäft", bloss dass dort Abklärungen über die Zahlungsfähigkeit der Kundschaft gang und gäbe sind. Weshalb solche Abklärungen nicht auch im professionellen Möbelhandel, insbesondere bei Abzahlungskäufen, Platz greifen könnten bzw. sollten, ist nicht einzusehen."