Konsequenz indes nicht praxisfremd, bei "Massengeschäften", wie dem vorliegenden Möbel-Abzahlungskauf, von Seiten der Verkäuferschaft eine entsprechende Überprüfung zu verlangen, handelt es sich bei Letzterer doch um eine Geschäftsperson mit entsprechender Fachkenntnis und Geschäftserfahrung. Diese Kriterien spielen beispielsweise auch bei Banken im Rahmen von Kreditvergaben eine massgebende Rolle (6S.168/2006 E. 1.3 mit Hinweisen). Nicht zuletzt angesichts der Höhe des in Frage stehenden Abzahlungskaufs von über 8'000 Franken hätten sich jedenfalls Vorsichtsmassnahmen im Sinne von Abklärungen bez. der wirtschaftlichen Situation der Käuferschaft aufgedrängt.