Täuschung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, bei einem andern eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen, sei es durch die Mittel der (mündlichen oder schriftlichen) Sprache, durch Gesten oder durch konkludentes Verhalten 5 (TRECHSEL, Kurzkommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 2. Auflage, Zürich 1997, N. 2 zu Art. 146). Wie der Gesetzeswortlaut schon sagt, muss sich die Täuschung auf Tatsachen beziehen — solche müssen vorgespiegelt oder unterdrückt werden.