Wachmeister K bemühte sich aufwändig um die Rückgabe der Möbel, wobei der Angeschuldigte Ausreden und Lügen auftischte, Versprechen machte und nicht einhielt, und immer wieder neue Versionen über die Möbelstandorte vorlegte (pag. 19 ff., 37 f.). Letztendlich konnten zwei Bürostühle sowie ein Korpus, ein Regal und ein Türenset durch die M AG nicht zurückgenommen werden (pag. 40). Die Kammer geht in casu entgegen dem Überweisungsbeschluss (pag. 1) und dem vorinstanzlichen Dispositiv (pag. 226) von einem Deliktsbetrag von Fr. 5'638.00 aus (vgl. dazu die Ausführungen unter Ziff. V./2./2.2/a).