4 nern. Schliesslich erfolgte am 14. Oktober 2003 die Lieferung der gekauften Möbel an die Adresse (...) zu Handen des Angeschuldigten (pag. 4). Da dieser den Restkaufpreis in der Folge nicht bezahlte, erklärte die M AG am 25. Februar 2004 den Vertragsrücktritt (pag. 13) und versuchte die unbezahlten Möbel zurück zu holen, dies unter Mithilfe der Stadtpolizei (...). Wachmeister K bemühte sich aufwändig um die Rückgabe der Möbel, wobei der Angeschuldigte Ausreden und Lügen auftischte, Versprechen machte und nicht einhielt, und immer wieder neue Versionen über die Möbelstandorte vorlegte (pag.