Dem Überweisungsbeschluss kommt Umgrenzungs- aber auch Informationsfunktion zu. Die Umgrenzungsfunktion dient der Bestimmung des Prozessgegenstandes, nach dem in der Lehre und Praxis mehrheitlich vertretenen faktischen Tatbegriff also der Umschreibung des konkreten historischen Sachverhalts. Weiter vermittelt der Überweisungsbe-