Die Kammer vertritt die Auffassung, dass die empfangene Forderung bzw. der Check für A. wirtschaftlich fremd war. Es ist zwar zutreffend, dass Organe als Teil der Gesellschaft für diese handeln (vgl. BSK NIGGLI/RIEDO, Art. 138 N. 34b). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich bei den Organen einer Handelsgesellschaft faktisch nicht um einen gänzlich vereinnahmten Teil der Gesellschaft handelt, sondern dass diese Funktionen von natürlichen Personen wahrgenommen werden. Insofern ist in der Organstellung eine Schnittstelle zwischen der juristischen Person einerseits und der natürlichen Person andererseits zu sehen. Gemäss NIGGLI/RIEDO (BSK Art.