Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz sprach den Angeschuldigten der Veruntreuung und Urkundenfälschung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten dreimonatigen Gefängnisstrafe. Dagegen erklärte der Angeschuldigte die Appellation. Die Kammer bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Auszug aus den Erwägungen: [...]