Angemerkt sei, dass auch eine rein rechnerische Festsetzung des Tagessatzes keineswegs die von der Verteidigung geltend gemachten Fr. 5.-- ergeben würde, sondern ebenfalls Fr. 30.--; die Eingabe der korrigierten Werte in das unumstrittene Berechnungsformular der KSBS ergibt bei einem Nettoeinkommen von Fr. 1'230.-- (gemäss Verteidigung, welche dabei aber bereits 19 % Sozialabgaben und Steuern berücksichtigt hat) demnach, entsprechend deutschen Verhältnissen ohne weiteren Pauschalabzug und bei Berücksichtigung der Unterhaltsvereinbarung nur in sinnvollem Rahmen (nämlich den bei Alimenten für das erste Kind üblichen 17 % des Net-