Der Appellant müsse für seinen Sohn T. monatlich Fr. 580.-- an Alimenten bezahlen, es werde auf die sich in den Akten befindliche Trennungsvereinbarung vom 12. Juli 2006 verwiesen. Es rechtfertige sich, den gemäss VBR-Richtlinien vorgesehenen Minimalansatz von Fr. 30.-- als Tagessatz zu unterschreiten und auf symbolische Fr. 5.-- pro Tag festzulegen.