Fazit Die Kammer erachtet gestützt auf die vorinstanzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung aller relevanten Strafzumessungsfaktoren (…) 60 Tagessätze als der Schuld von A. angemessen. Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt höchstens 3000 Franken. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB).