Redaktionelle Vorbemerkungen A. wurde rechtskräftig schuldig erklärt der Drohung, mehrfach begangen in der Zeit vom 1. April 2004 bis Mitte August 2006 in Bern und anderswo, der einfachen Körperverletzung, begangen im September 2004 in Bern, der Tätlichkeiten, mehrfach begangen in der Zeit vom 1. April 2004 bis 23. Februar 2006 in Bern, alles zum Nachteil seiner Ehefrau I. sowie des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges, begangen am 8. Juli 2006 in Bern. Gestützt auf diese Schuldsprüche wurde er erstinstanzlich zu zwei Monaten Gefängnis unbedingt, zu einer Busse von Fr. 300.-- und zu den Verfahrenskosten verurteilt. Auszug aus den Erwägungen I. Formelles (…)