1. Am 01.01.2007 ist der neue allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Mit der Änderung des Sanktionensystems stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts. Art. 2 StGB sieht vor, dass nach dem neuen Recht beurteilt wird, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht (Abs. 1). Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist (Abs. 2).