Seite 4  8 der Mobiliar versichert gewesen sei, ist nicht stichhaltig. Dem Umstand, dass die Allianz Versicherung im Ergebnis keine Zahlung an den Angeschuldigten vorgenommen hat – insbesondere aufgrund der bereits vorhandenen Versicherung des Konkursamtes, was die Allianz Versicherung mit ihrem Schreiben vom 27.08.2002 (pag. 306) zum Ausdruck brachte – wird bereits damit Rechnung getragen, dass lediglich ein Versuch angenommen wird, weil im Ergebnis der finanzielle Erfolg ausgeblieben war (vgl. nachfolgende Ausführungen).