Wäre die Versicherungsgesellschaft aufgrund der Doppelversicherung nicht misstrauisch geworden, wären die Aussichten sehr realistisch gewesen, dass es gestützt auf die eingereichte Schadensliste trotz der separaten Versicherung des Konkursamtes - welche das gesamte verbrannte Mobiliar bereits durch eine konkursamtliche Schatzung erhoben und versichert hatte – zu einer Zahlung der Allianz Versicherung an den Angeschuldigten gekommen wäre. Dies hätte bei der Allianz Versicherung zu einem finanziellen Schaden geführt und dem Angeschuldigten einen ebensolchen unrechtmässigen Vorteil verschafft.