Dies ergibt sich einerseits gestützt auf das glaubwürdige und umfassende Konkursinventar, welches der berufserfahrene K. erstellt hat. Andererseits wurden Gegenstände, welche der Angeschuldigte als verbrannt deklariert hatte, in der Folge bei diesem zu Hause gefunden, womit offensichtlich als erstellt gilt, dass der Angeschuldigte falsche Schadenslisten bei der Allianz Versicherung eingereicht hat.