SK-Nr. 2006/445 Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Obergerichtssuppleant Hofer (Präsident i.V.), Oberrichter Cavin und Oberrichter Räz sowie Kammerschreiberin Alemayehu-Marti vom 27. April 2007 in der Strafsache gegen G. wegen versuchten Betruges Regeste Das Einreichen einer gefälschten Schadensliste bei einer Versicherung stellt Versicherungsbetrug dar. Die Arglist ist durch die fehlende Überprüfungsmöglichkeit der Versicherung begründet, da der Brand alles zerstört hat. Eine bedingte Geldstrafe in Verbindung mit einer Busse ist milder als eine bedingte Freiheitsstrafe. Redaktionelle Vorbemerkungen