SK-Nr. 2006/386 Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Obergerichtssuppleant Hänni (Präsident i.V.), Oberrichter Righetti und Oberrichter Räz sowie Kammerschreiberin Schreiber-Jaun vom 14. August 2007 in der Strafsache gegen B. amtlich vertreten durch Fürsprecher M. wegen Diebstahls, unrechtmässiger Aneignung, Veruntreuung, Verletzung von Fabrikationsund Geschäftsgeheimnissen sowie Vergehen gegen das BG über den unlauteren Wettbewerb Privatklägerin: S. AG vertreten durch Fürsprecher W. Regeste