Hinzu kommt, dass der Strafvollzug von 18 Monaten relativ lang ist und der Angeschuldigte noch nie solange unter Druck stand, etwas zu verändern. Eine ambulante Behandlung erscheint in casu sinnvoll, respektive sollte wenigstens der Versuch dazu unternommen werden, da der Angeschuldigte ja offenbar im FFE am Therapieprogramm teilnahm und zunehmend Kooperation zeigte.