Er müsse den Schritt freiwillig und von sich aus machen. Unter dem Aspekt der Massnahmewilligkeit ist jedoch auch das Gutachten des Psychiatriezentrums Münsingen vom 18.04.2005 zu beachten, welches festhält, dass sich der Angeschuldigte im FFE durchaus integrieren konnte, am Therapieprogramm teilnahm und sich zunehmend kooperativ und angepasst zeigte (pag. 133). Hinzu kommt, dass der Strafvollzug von 18 Monaten relativ lang ist und der Angeschuldigte noch nie solange unter Druck stand, etwas zu verändern.