Der Angeschuldigte ist aufgrund seiner langjährigen Kokainabhängigkeit behandlungsbedürftig und wohl auch behandlungsfähig, dürfen doch bei Suchtkranken diesbezüglich keine allzustrengen Massstäbe angelegt werden. Er hat zudem Straftaten begangen, die mit seiner Sucht in Zusammenhang stehen. Dagegen ist er grundsätzlich nicht massnahmewillig. Er führte wiederholt aus, dass er eine Massnahme ablehne, da es ihm nichts bringe, wenn er zu etwas gezwungen werde. Er müsse den Schritt freiwillig und von sich aus machen.