In objektiver Hinsicht kann der teilbedingte Strafvollzug immer dann gewährt werden, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren erfolgt. Da in casu eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Diskussion steht ist der teilbedingte Strafvollzug in objektiver Hinsicht möglich. Der teilbedingte Vollzug kann nach Ansicht der 3 Strafkammer - in Anlehnung an die Ausführungen von Georges Greiner und die Entstehungsgeschichte des