12 delikte (Widerhandlungen gegen das Transportgesetz und das Strassenverkehrsgesetz). In diesem Zusammenhang ist auch das Verhalten, welches der Angeschuldigte anlässlich seiner Anhaltung nach dem Ladendiebstahl im Coop an den Tag legte, zu würdigen. Als er nämlich damals beim Diebstahl von Zigaretten im Wert von Fr. 136.30 ertappt worden ist, verharmloste er den Diebstahl mit den Worten, dass es sich bei der Fa. Coop sowieso um eine Genossenschaft handle und es keine Rolle spiele, ob die Fa. Fr. 136.-- mehr oder weniger Gewinn einstreichen könne.