Die 3. Strafkammer kommt - wie der stellvertretende Generalprokurator - zum Schluss, dass dem Angeschuldigten eine schlechte Prognose gestellt werden muss. Dies betrifft nicht den Bereich Sexualdelikt, sondern den Betäubungsmittelbereich. Der Angeschuldigte ist seit über 10 Jahren kokainabhängig. Einen ernsthaften Versuch einer Therapie hat er nie unternommen und den Wunsch dazu bis jetzt nicht einmal als Lippenbekenntnis geäussert. Er ist seit 2004 arbeitslos und hat seinen Kokainkonsum mit Dealertätigkeiten sichergestellt.