In materieller Hinsicht zeigen hingegen vor allem die Feststellungen der Gutachterin (pag. 133 ff.), zusammen mit den Ausflüchten des Angeschuldigten an der Hauptverhandlung (pag. 290: „so schlimm wie auch schon, ist es nicht mehr mit den Drogen“... „ ich möchte schon eine Therapie machen, wenn man es aber unter Druck machen muss, kommt es nicht gut“) und dem andauernden Drogenkonsum, dass eine günstige Prognose ausgeschlossen ist. 3. Beurteilung nach neuem Recht