Schlussfolgerung: Mit Blick auf das Geständnis des Angeschuldigten im Betäubungsmittelbereich erscheint die von der ersten Instanz festgesetzte Strafe von 22 Monaten Gefängnis als zu hoch. Unter Berücksichtigung der zuvor dargelegten Strafzumessungsfaktoren ist eine Strafe von 18 Monaten Gefängnis dem Verschulden des Angeschuldigten angemessen.