Er ging mit seinem Aussageverhalten denn auch ein gewisses Risiko ein, erstellte er doch insbesondere eine Liste mit den Namen der entsprechenden Dealer. Er selbst ist nur als Kleindealer zu betrachten, der durch das Verschaffen der Drogen einen Teil seines Eigenkonsums finanziert hat, aber kein eigentliches Einkommen aus den Drogengeschäften erzielte. Das vom Angeschuldigten gemachte Geständnis ist vorliegend stärker zu gewichten, als dies die Vorinstanz bei ihren Überlegungen getan hat.