- Die Vorinstanz hat beim Kriterium des verschuldeten Erfolgs beim Sexualdelikt die Auswirkungen auf die Privatklägerin nicht erwähnt. Hierüber gibt der Bericht von Frau U. F., Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, Aufschluss. Die Fachärztin hält fest, dass der Übergriff die Privatklägerin in einer innerlich besonders aufgewühlten, desorientierten Situation getroffen habe. Sie habe wenig über den Vorfall erzählt und die diesbezüglichen Fragen als sehr belastend und unangenehm empfunden. Wenn sie sich in einen Jungen verliebt habe, habe sie sich zurückgezogen, so-