Aussichten auf eine Arbeitsstelle hat der Angeschuldigte nur, wenn er seine Drogensucht im Griff hat. Dies ist zurzeit für ihn nicht möglich. - In Bezug auf die Aussprechung einer Massnahme kann festgehalten werden, dass im Rahmen des FFE im Jahre 2005 ein Gutachten erstellt wurde, das festhält, dass ein Leben ohne Drogen derzeit für den Angeschuldigten nicht vorstellbar sei. Aktuell hat diese Einstellung nicht geändert, weshalb eine stationäre Massnahme abzulehnen ist. Eine ambulante, vollzugsbegleitende Behandlung gegen die Drogensucht ist jedoch sinnvoll.