- Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Tat kann festgehalten werden, dass der Angeschuldigte zusammen mit zwei älteren Brüdern und drei Schwestern bei seinen Eltern aufwuchs. Nach der obligatorischen Schulzeit absolvierte er eine Lehre als Futtermüller bei H. in B. Inklusive Lehre arbeitete er 15 Jahre dort. Der Angeschuldigte konsumiert bereits seit zehn Jahren Kokain, wobei ihn die Sucht beim Arbeiten anfangs noch nicht beeinträchtigte. Erst später blieb er immer häufiger der Arbeit fern. Im August 2004 wurde er dann wegen lange beste-