- Die Beweggründe des Angeschuldigten sind in seiner Kokainabhängigkeit zu finden. Er verschaffte das Kokain an Dritte, weil er aus dem überschüssigen Geld Kokain für den Eigenkonsum erwerben konnte. Beim Verschaffen von Kokain ging es daher nicht um das Geschäft, um die Erzielung eines Einkommens, sondern darum, einen Teil der eigenen Drogensucht zu finanzieren. Das Verschaffen stellte daher ein suchtbestimmtes Handeln dar, welches sich strafmindernd auswirkt.