3 Im Betäubungsmittelbereich muss aufgrund der Tatsache, dass der Angeschuldigte als eigentliche Drehscheibe der Langenthaler Drogenszene für die Feinverteilung des Kokains fungierte und der Menge von mindestens 500 g Kokaingemisch von einem erheblichen Erfolg gesprochen werden. Zu berücksichtigen ist auch der Eigenkonsum des Angeschuldigten, der während des ganzen Verfahrens andauerte. Die sexuellen Handlungen mit der damals 13 jährigen Privatklägerin wiegen schwer und gingen, wenn auch nicht bis zum Geschlechtsverkehr, doch ziemlich weit.