In Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz kann festgehalten werden, dass der Angeschuldigte im März 2005 ein Damenfahrrad zum Gebrauch entwendete sowie im August 2005 angetrunken zuerst auf dem Gepäckträger eines Fahrrades mitfuhr und dann mit diesem selber auch noch herumfuhr (pag. 346 f.). Betreffend des geringfügigen Diebstahls gilt es anzumerken, dass der Angeschuldigte am 17. März 2006 im Coop Langenthal Zigaretten im Wert von Fr. 136.30 entwendete (pag. 347).