Bezüglich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz kann festgehalten werden, dass der Angeschuldigte seit Jahren Kokainkonsument ist. Zwecks Finanzierung des Eigenkonsums hat er in der Zeit von Sommer 2003 bis März 2005 „unbestimmt mehr“ als 500 g Kokaingemisch und zudem 1 g Heroin an Dritte verschafft. Die Vorgehensweise lässt sich wie folgt umschreiben: er kaufte jeweils 4 - 4,5 g, manchmal auch 5 g, nahm 1,5 g für sich und verschaffte den Rest an Dritte (vgl. dazu pag. 344 ff.).