Widerhandlungen gegen das Transportgesetz, begangen vom 16.02.2005 bis 28.03.2006; Widerhandlungen gegen das SVG durch Entwendung eines Fahrrades zum Gebrauch, durch Führen eines Fahrrades in angetrunkenem Zustand, durch Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen und durch Führen eines Fahrrades ohne Licht und ohne Vignette, alles begangen am 17.03. und am 19.08.2005 in Langenthal; Hausfriedensbruch, mehrfach begangen in der Zeit vom 20.03. – 28.03.2006 in Langenthal durch unbefugtes Be-