Alle Angeschuldigten verfügten zudem - zwar mit Abstufungen - über eine erhebliche Entscheidungsfreiheit. Grosse Einsicht in ihr Unrecht haben die Beteiligten zudem bis zum erstinstanzlichen Verfahren nicht gezeigt, was einen grossen Geständnisbonus verunmöglicht. Sämtliche Angeschuldigten sind nicht vorbestraft und verfügen ü- ber einen guten Leumund bzw. gute Führungsberichte. Erfreulich ist auch, 27 dass sich die Angeschuldigten beruflich einer neuen Branche zugewendet haben.