täten mehrere Verträge über den Bezug von Dienstleistungen im Bereich der Mobilkommunikation abzuschliessen, worauf S. durch Verwendung der fiktiven Namen und Adressen von „R., K., H., W. sowie M." insgesamt fünf Verträge über den Bezug von Dienstleistungen im Bereich der Mobilkommunikation abgeschlossen und diese selbst bzw. evtl. durch einen unbekannten Dritten habe unterzeichnen lassen, wodurch die S. M. AG über die Identität und den Zahlungswillen der Vertragspartner getäuscht und veranlasst worden sei, Fernmeldedienstleistungen zu erbringen, welche in der Folge, wie beabsichtigt gewesen sei, nicht bezahlt worden seien (pag. 4167 und pag. 4167 f.).