Gerade bei Schwellenländern, die sich in wirtschaftlicher Entwicklung befinden, wird sich die Frage stellen, wie lange die durch das Bundesgericht aufgestellte Vermutung des fehlenden Einverständnisses aufrecht erhalten bleiben kann. Angesichts der Aktualität der erwähnten bundesgerichtlichen Entscheide drängt sich in casu aber noch keine Überprüfung dieser Rechtsprechung auf.