a) Zu Ziff. II.A.3.1 & 3.2 ÜB: Das Beweisverfahren hat ergeben, dass die vier von A. vermittelten Frauen in den Betrieben des M. - unter Einschränkung ihrer Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit - der Prostitution zugeführt wurden. Weiter ist beweismässig erstellt, dass die durch A. vermittelten Frauen aus Lettland und gemäss eigenen Aussagen aus schwierigen Verhältnissen stammen.