Geschütztes Rechtsgut des Art. 196 aStGB (resp. Art. 182 StGB) ist die Handlungsfreiheit der gegen ihren inneren Willen der Prostitution zugeführten oder in ihr festgehaltenen Personen. Die Bestimmung zielt also auf Personen, welche, und sei es nur mittelbar, die Situation der Prostituierten ausnützen. Unter Handel wird gemeinhin das Austauschen und Zugänglichmachen von Gütern verstanden. Das ist auch im Menschenhandel nicht anders. Handel heisst in erster Linie anbieten, beschaffen, vermitteln, verhandeln, verkaufen und übernehmen, unbeachtet der formaljuristischen Grundlage oder Einordnung des Geschäfts in einen komplexeren Transaktionsablauf. Unter den Begriff des Handelns nach Art.